Die Einsatzbereiche bei der Geldsuche.
Was macht ein Geldsuchhund?
Ein Geldsuchhund ist sehr vielseitig im Geschäfts- und Privatbereich einsetzbar, wenn es darum geht, Geld in Form von Banknoten verschiedener Währung aufzuspüren. Die unterschiedlichsten Situationen bietet uns das Leben und hier gilt es dann, mithilfe eines Geldsuchhundes verlorenes, verlegtes, verstecktes oder auch geschmuggeltes Geld wiederzufinden. Der Zoll und die Polizei setzten schon seit vielen Jahren Geldsuchhunde erfolgreich ein. Der Einsatzort eines Geldsuchhundes kann sehr unterschiedlich sein, bei Kontrollen am Flughäfen zur Gepäckdurchsuchung, an Fahrzeugen bei Kontrollen auf der Autobahn oder bei einer Wohnungsdurchsuchung mit richterlichem Beschluss. Diese Geldsuchhunde dürfen nur für den dienstlichen Zweck eingesetzt werden. Für Einsätze eines Geldsuchhundes im privaten Bereich ist eine abgeschlossene Ausbildung Voraussetzung.
Die Palette für Einsätze eines Geldsuchhundes ist hierbei breit gefächert:
• Bei Erbschaft einer Immobilie
• Nachlasspfleger, die Bargeld sichern soll für die Erben
• Für private Personen, die ihr Geld verlegt und vergessen haben
• Für Ehrenamtliche Betreuer die Demenz erkrankten Menschen pflegen
• unrecht verdächtigt Personen (Handwerker, Pflegedienste, Hauswirtschaftsdienste usw.)
Die Geldsuche muss nicht auf eine Wohnung beschränkt werden, sie kann auch in einem Haus, Fahrzeuge oder auch Grundstücke stattfinden.
Wo kann ein Geldsuchhund eingesetzt werden?
Aus der nachstehenden Übersicht ist eine Vielzahl von Bereichen erkennbar, wo eine Geldsuche erforderlich sein könnte:
- Nachlasspflegschaften zur Sicherung von Bargelddepots, die bei augenscheinlicher Durchsicht der Räumlichkeiten der Verstorbenen nicht auffindbar sind, jedoch von Angehörigen vermutet werden.
- Erbengemeinschaften einer Immobilie, um sicherzustellen, dass vor Umbau oder Verkauft, keine versteckten Banknoten mehr im Gebäude vorhanden sind.
- Verlegung von Geldscheinen durch eine ausgeprägte Vergesslichkeit, z. B. in Altenheimen, Haushalten im betreuten Wohnen dementer Menschen.
- Schlichtung von Streitigkeiten und Beschuldigungen nach einer Verlegung von Geld durch ältere Menschen zum Schutz des Pflegepersonals.
- Berufsbetreuern mit Vermögenssorgen, wenn die Klienten nicht mehr wissen wo sie ihr Geld deponiert haben, jedoch darüber dem Betreuungsgericht ein Nachweis erbracht werden muss.
- In ganz normalen Haushalten kann es auch zu Streitigkeiten kommen, wenn die Bewohner Geld sicher und an unterschiedlichen Stellen versteckt haben aus Angst vor Einbrüchen und ein Wiederfinden nicht möglich ist. Oft kommt es zu unrechten Verdächtigungen von Personen, die Zutritt zu der Wohnung haben.
- Steuerberatungsgesellschaften können auf den Einsatz von Geldsuchhunden zurückgreifen, um die Interessen der Mandanten zu vertreten.
- Anwaltskanzleien können den Einsatz eines Geldsuchhundes anfordern, zur Schlichtung von Erbauseinandersetzungen, wenn versteckte Bargeldbeträge vermutet werden.
- Beim Zoll werden bei Verdacht Geldsuchhunde eingesetzt, zur Sicherstellung nicht angemeldeter Bargeldbeträge bei Ein- und Ausreise in und aus nicht EU Staaten.